Seit dem 1. Januar 2001 gilt:
• Wer ab dem 02.01.1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz
• Der bisherige Berufsschutz ist komplett weggefallen - unabhängig von Ausbildung und Erfahrung ist jede Tätigkeit auf dem
Arbeitsmarkt zumutbar.
• Wer bis zum 01.01.1961 geboren ist, behält den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, allerdings nur in Höhe der halben
Erwerbsminderungsrente.
Jeden kann es treffen:
Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können, wenn Sie plötzlich berufs- oder erwerbsunfähig werden? Sie glauben, Ihnen kann das nicht passieren?
Die Realität sieht anders aus:
• Jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
• Nicht Unfälle, sondern ganz normale Krankheiten sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind fatal:
Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben wie bisher. Sie können Ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten. Die Folgen reichen von wirtschaftlicher Not bis zum sozialen Abstieg. Für Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen ist die Situation noch dramatischer. Es existiert oftmals überhaupt keine Absicherung.