Mit der Risikolebensversicherung sicherst du deine Familie und Kinder für den Todesfall ab.
Die Risikolebensversicherung dient zum einen für den Hinterbliebenenschutz, aber auch zur Absicherung eines Darlehens oder einer Baufinanzierung.
Diese Vertragsform ist wesentlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung und ermöglicht zu geringeren Beiträgen wesentlich höhere Todesfallleistungen.
Wenn jede Frau wüsste, was jede Witwe weiß,
dann würde sie rechtzeitig auf eine ausreichende Versorgung bedacht sein
und ihr Mann auch.
Stelle dir einmal vor, der Versorger einer Familie stirbt.
Oder die Familie verliert durch ein tragisches Unglück die Mutter der Kinder.
Nicht nur eine emotionale und schreckliche Tragödie, sondern in den meisten Fällen auch mit erheblichen finanziellen Problemen verbunden, deren Tragweite man sich nicht bewusst ist.
Eine finanzielle Absicherung kann zwar nicht über den Tod hinweg trösten, aber doch die Folgen lindern und die Lebensqualität der Hinterbliebenen verbessern.
Die wichtigsten finanziellen Risiken im Todesfall:
Sollte eines der Elternteile nicht erwerbstätig sein, wird eine Absicherung in Höhe von mindestens 50.000 EUR für diesen Elternteil empfohlen.
Über 2/3 der Ehefrauen überleben ihren Mann. Dabei sind 25% der Frauen noch unter 45 Jahre alt, wenn sie Witwe werden. Die Witwenschaft dauert im Durchschnitt über 20 Jahre, bei einem Viertel der Witwen sogar mehr als 30 Jahre.
Anmerkung:
Hinterbliebenenrenten werden nur an Ehegatten und Kinder bis zum 18. Lebensjahr (bei Studium bis zum 27. Lebensjahr) gezahlt.
So schützt du deine Angehörigen vor dem Ruin
Das Wichtigste in Kürze
Die Risikolebensversicherung sichert deine Hinterbliebenen ab, falls du sterben solltest.
Sie ist ein Muss, wenn du einen Immobilienkredit abbezahlst.
Wer Allein- oder Hauptverdiener der Familie ist, sollte ebenfalls eine Police abschließen.
Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, um vorhandene Kredite und die durch den Tod des verstorbenen entstandene Gehaltslücke abzusichern.
Verheiratete Paare können über eine verbundene Risikolebensversicherung Beiträge sparen. Flexibler sind aber zwei getrennte Verträge.
Nicht verheiratete Paare sollten getrennte „Über-Kreuz“-Verträge abschließen.
So gehst du vor
Bestimme entweder mit einer Faustformel oder mit einer genauen Berechnung die Höhe deines Absicherungsbedarfs.
Wer die Familie grundsätzlich absichern will, braucht eine gleichbleibende Versicherungssumme.
Wenn du in erster Linie einen Kredit absichern willst, kommt auch eine Versicherungssumme infrage, die Jahr für Jahr stärker sinkt, je mehr du deinen Kredit tilgst. Diese sollte jedoch ca. 20% über dem eigentlichen Kreditbetrag liegen.
Es gibt Situationen, an die eigentlich niemand denken mag:
Jemand kommt bei einem Autounfall ums Leben und hinterlässt seinem Partner und den Kindern Schulden auf das noch nicht abbezahlte Eigenheim. Zu allem Unglück kann sich der Ehepartner die Darlehensraten nicht alleine leisten und muss die Immobilie verkaufen, die Bank für entgangene Zinsen entschädigen und eine neue, womöglich kleinere Bleibe für die Familie suchen.
Damit es deinen Angehörigen im schlimmsten Fall nicht auch so ergeht, ist es wichtig, dass du so früh wie möglich diese Situation im Hinterkopf hast:
Du brauchst eine Risikolebensversicherung.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung für den Todesfall. Sie zahlt die vorher vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus, wenn die im Vertrag versicherte Person stirbt. Sie ist damit unter den Lebensversicherungen eine reine Risikoversicherung, mit der kein Geld angespart wird – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, die die Todesfallabsicherung mit Sparen kombiniert. Daher sind auch die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung viel niedriger als die einer Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zu dieser ist sie eine empfehlenswerte Versicherung.
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Kein Mensch kann sich sicher sein, dass er bis weit nach dem Renteneintritt lebt. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stirbt immerhin etwa jeder siebte Bundesbürger (14,9%) schon zwischen dem 30. und dem 65. Lebensjahr. Im Alter von 45 bis 65 Jahren sterben etwa 13 Prozent.
Anders als viele Versicherungsvertreter sagen, ist eine Risikolebensversicherung aber keineswegs ein Muss. Insbesondere wer keine Hinterbliebenen zu versorgen hat und keine Schulden hinterlässt, kann auf diese Absicherung verzichten.
Die beiden klassischen Bedarfsfälle sind:
Immobilienfinanzierung: Hier sollte der (Ehe-) Partner abgesichert sein, damit er oder sie die Restschuld auf den Kredit bei der Bank tilgen kann und so keine Schulden alleine stemmen muss, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben.
Kinder oder andere Hinterbliebene absichern: Die Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn die Familie einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Müsste ein Partner als Alleinerziehender seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er plötzlich allein für die Kinder da ist? Stellen Sie sich bei aller Fürsorge aber auch die Frage, ob nicht schon genug Vermögen vorhanden ist oder ob Ihr Partner nicht die durch den Tod entstandene Gehaltslücke leicht auffangen kann. Dann ist die Versicherung wahrscheinlich unnötig.
Darüber hinaus kommt die Versicherung für Geschäftspartner mit einer gemeinsamen Firma in Betracht. Dabei ist es grundsätzlich möglich, den Vertrag auf die Firma laufen zu lassen.
So bestimmst du die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte sowohl eventuelle Schulden abdecken, die nach dem Tod eines Partners weiterbestehen, als auch die Gehaltslücke des Verstorbenen schließen. Letzteres ist in der Regel mindestens solange notwendig, bis die Kinder sich finanziell selbst versorgen können.
Wer einen Kredit absichern möchte, sollte die Versicherungssumme mindestens in der Höhe der Restschuld des Kredites wählen. Fragen Sie diese gegebenenfalls bei der Bank nach. Wenn der Kredit jünger als zehn Jahre ist, sollte die Versicherungssumme mindestens 15 Prozent, besser 20 Prozent über der Restschuld liegen. Damit ist die Vorfälligkeitsentschädigung abgedeckt, die Ihre Hinterbliebenen der Bank für entgangene Zinsen zahlen müssen, sollten sie den Kredit vorzeitig tilgen.
Wenn du deine Hinterbliebenen grundsätzlich absichern willst, hängt die Höhe der Versicherungssumme von deiner familiären Situation, dem Einkommen deines Partners und dem vorhandenen Vermögen ab.
Als Faustformel gilt: Das Vier- bis Fünffache (optimal) des Jahresbruttoeinkommens solltest du absichern.
Höhe der Versicherungssumme
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme sollte diese Summe so hoch sein wie die Restschuld des Kredites. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherung die Lücke deckt, wenn der Kreditnehmer stirbt.
Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme, die grundsätzlich die Hinterbliebenen schützt, gibt es die Faustformel: Versicherungssumme = das Vier- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens des Versicherten.
Gleichbleibende und fallende Versicherungssumme
Der Verlauf der Versicherung lässt sich unterschiedlich gestalten:
Gleichbleibende Versicherungssumme - Bei dieser Variante bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit des Vertrags konstant. Dies ist die am häufigsten gewählte Variante. Sie ist sinnvoll, wenn du deine Familie absichern willst. Denn meist sinkt zwar mit der Zeit der Absicherungsbedarf, weil mit dem Alter tendenziell Einkommen und Vermögen zunehmen. Durch die Inflation ist die versicherte Summe aber mit der Zeit auch immer weniger wert. Beide Effekte halten sich ungefähr die Waage.
Fallende Versicherungssumme - Diese gibt es in zwei Varianten: Eine sogenannte annuitätisch (jährlich) fallende Versicherungssumme ist auf einen Kredit mit regelmäßiger Tilgung angepasst und sinkt im gleichen Maße wie die Restschuld. Vergesse aber den Aufschlag für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Sobald du eine Sondertilgung bei deinem Kredit leistest, kannst du auch deine Versicherungssumme reduzieren – das musst du aber nicht, wenn du einen Sicherheitspuffer lassen willst. Die zweite Variante ist die linear fallende Versicherungssumme. Diese ist nur in Ausnahmefällen empfehlenswert.
Konstante Versicherungssumme oft nicht so viel teurer
Bevor du die jährlich fallende Versicherungssumme wählst, solltest du immer prüfen, wieviel mehr eine konstante Versicherungssumme kostet. Oft ist der Aufpreis so niedrig, dass er die bessere Absicherung der Familie durch eine konstante Versicherungssumme rechtfertigt.
Wie sich Ehepartner gegenseitig absichern
In vielen Fällen ist es sinnvoll, sowohl den eigenen Tod als auch den des Partners abzusichern. Für verheiratete Paare kommt dann eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung (oft kurz „verbundene Leben“ genannt) infrage. Wenn ein Partner stirbt oder beide Partner gleichzeitig ums Leben kommen, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt eine solche Police an die Hinterbliebenen – aber nur einmal. Das kann sinnvoll sein, wenn es nur um die Absicherung eines Kredites geht.
Es ist in aller Regel billiger, eine verbundene Leben abzuschließen als zwei getrennte Verträge auf zwei Leben. Aber sie bietet nicht die Flexibilität, unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten zu vereinbaren. Außerdem kann es sein, dass beim Tod beider Partner die Kinder nicht ausreichend versorgt sind. In vielen Fällen hat auch bei verheirateten Paaren die Lösung mit zwei Risikolebensversicherungen Sinn. Ein Vergleich der beiden Varianten lohnt sich.
Wie sich unverheiratete Partner gegenseitig absichern
Nichtverheiratete Paare sollten immer zwei getrennte Versicherungen und keinen verbundenen Vertrag abschließen. Der Grund liegt in der Erbschaftssteuer, die auf die Auszahlung im Todesfall anfällt: Während Ehepartner einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro haben, auf den die Auszahlung angerechnet wird, beträgt er bei Unverheirateten gerade mal 20.000 Euro. Die Erbschaftssteuer lässt sich jedoch völlig legal umgehen, wenn du zwei getrennte Verträge hast, bei denen jeder im Todesfall des anderen Geld aus seinem eigenen Vertrag erhält. Denn eine Lebensversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Eigentümer des Vertrags (dem Versicherungsnehmer) und demjenigen, der den Versicherungsfall auslöst (der versicherten Person). Die Konstruktion zweier solcher Über-Kreuz-Verträge sieht dann so aus:
Es spricht nichts dagegen, die zwei Über-Kreuz-Verträge bei verschiedenen Anbietern abzuschließen – je nachdem, welche Versicherung für welchen Partner am günstigsten ist.
Zwei Über-Kreuz-Verträge kommen auch für Ehepaare infrage, bei denen der überlebende Partner auf einen Erbanteil von mehr als 500.000 Euro kommen würde, zum Beispiel weil sie oder er auch einen Teil der gemeinsamen Immobilie erbt. Beziehst du also das gesamte gemeinsame Vermögen in deine Überlegung ein und berücksichtigst, dass auch die Kinder anteilig erben. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Termine nur nach Vereinbarung
Alle Rechte vorbehalten | Kempers Versicherungsmakler