Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Verfolgung der eigenen Interessen ist oftmals mit hohen Kosten verbunden.
Dies gilt erst recht dann, wenn sich eine Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lässt und hohe Prozesskosten entstehen.
Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei, im Falle eines Falles ohne finanzielle Schwellenangst dem Schritt zum Anwalt zu gehen und mit diesem die weiteren Schritte zu besprechen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei entweder für bestimmte Rechtsgebiete oder in globaler Form abgeschlossen werden.
Allerdings gibt es Felder, für die der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der oder die Versicherte andere vorsätzlich zu Schaden kommen lässt.
Bei einer mutwilligen Sachbeschädigung etwa, greift die Rechtsschutzversicherung daher regelmäßig weder in straf- noch in zivilrechtlicher Hinsicht.
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