Es gibt verschiedene Bezeichnungen für das Thema Entgeltumwandlung.
Gemeint ist jedoch immer das gleiche – mehr Netto vom Brutto.
Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern für dieses Prinzip eine Vielzahl von Möglichkeiten eingeräumt, ihren Beschäftigten Zahlungen und Sachleistungen zu gewähren, die nicht nur steuerfrei oder steuerbegünstigt, sondern auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind.
So sind zum Beispiel Gutscheine und Sachzuwendungen seit vielen Jahren steuerfrei oder steuerbegünstigt.
Viele kennen diese Möglichkeit in Form von Tank- sowie Geschenkgutscheinen und Jobtickets.
Eine weitaus attraktivere Möglichkeit der Entgeltumwandlung ist jedoch die betriebliche Altersvorsorge.
Auch kann der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts oder auch Sonderzahlungen wie etwa das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln.
Ihr Mitarbeiter erhält aus den ersparten Beiträgen im Rentenalter eine Betriebsrente.
Dieser Video-Clip liefert Ihnen schnell, transparent und leicht verständlich alle wichtigen Informationen zur Entgeltumwandlung: