Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung


Lange Rede, kurzer Sinn: Wer sich heute noch ausschließlich auf die staatliche Altersvorsorge verlässt, der dürfte in seinem Ruhestand nicht mehr viel zu lachen haben. Schon jetzt lässt sich absehen, dass ein Großteil der Bevölkerung im Altersruhestand am absoluten Minimum leben wird. Experten empfehlen daher schon seit einigen Jahren, zusätzlich zur staatlichen Altersvorsorge auch privat für den Ruhestand ausreichend vorzusorgen.


Dies gelingt beispielsweise mit einer privaten Rentenversicherung, von der es wiederum verschiedene Modelle gibt – unter anderem die fondsgebundene Rentenversicherung.


Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination aus einer fondsgebundenen Kapitalanlage und einer privaten Rentenversicherung. Das bedeutet konkret: Die Beiträge des Versicherten werden in Form von Investmentfonds angelegt, mit denen eine hohe Rendite möglich sein soll. Idealerweise zahlt also die fondsgebundene Rentenversicherung deutlich höhere Renten aus, als eine herkömmliche private Rentenversicherung. Allerdings birgt die fondsgebundene Rentenversicherung auch entsprechende Risiken, wie es bei jeder Kapitalanlage der Fall ist.


So funktioniert die fondsgebundene Rente

In der Regel unterscheidet sich die Funktionsweise der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht erheblich von einer normalen privaten Rentenversicherung. Der Versicherte zahlt während seines Arbeitslebens monatliche Beiträge in die Versicherung ein und kann dann am Zuteilungszeitpunkt zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Die lebenslange Rente wird dann oft bis zum Tod des Versicherten gezahlt, mit einer Ausnahme.


Die fondsgebundene Rente als Schutz für Hinterbliebene

Viele Versicherungsgesellschaften erlauben es, mit der fondsgebundenen Rentenversicherung auch die Hinterbliebenen abzusichern. Dafür wird bei Vertragsabschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit festgelegt, in der in jedem Fall die festgelegten Rentenbeträge ausgezahlt werden. Falls der Versicherte also während der Garantiezeit verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen die Rentenbeträge weiter ausbezahlt.

Weiterhin ist es bei vielen Versicherungsgesellschaften optional möglich, die in der fondsgebundenen Rentenversicherung als Anlagen enthaltenen Investmentfonds selbst auszuwählen und zu verwalten. Das bedeutet auch, dass das anfangs gewählte Portfolio an verschiedenen Investmentfonds jederzeit neu kombiniert bzw. komplett ausgetauscht werden kann. Wer sich dies nicht selbst zutraut, kann bei fast allen Versicherungen die Investmentfonds auch durch Experten der Versicherungsgesellschaft oder externe Fondsmanager auswählen und betreuen lassen.


Steuern sparen durch die fondsgebundene Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, durch die fondsgebundene Rentenversicherung Steuern einzusparen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Versicherung in Form einer Riester-Rente oder Rürup-Rente abgeschlossen wird. In diesem Fall kann der Versicherte die Beiträge schon während der Wartezeit als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Und es gibt noch weitere steuerliche Vorteile beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Vorausgesetzt, die Versicherung beinhaltet eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und der Zuteilungszeitpunkt liegt nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahrs des Versicherten, muss dieser bei Auszahlung der Versicherungsleistung nur 50 Prozent der Erträge, die durch die fondsgebundene Rentenversicherung erwirtschaftet wurden, versteuern. Dies gilt sowohl bei einer Auszahlung in Form des Einmalbetrags als auch bei monatlichen Rentenzahlungen.



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