Die Beiträge für die bAV werden von Ihrem Brutto- und nicht dem Nettogehalt abgezogen.
Bevor also Steuern, Sozialversicherungsabgaben etc. von Ihrem Gehalt abgehen, wird automatisch ein Teil steuer- und sozialversicherungsabgabefrei für Ihre Pension zur Seite gelegt.
Kurz gesagt:
Mit Ihrem Eigenanteil, der staatlichen Förderung und dem Arbeitgeberanteil wird für Ihre betriebliche Altersvorsorge ein optimaler Förderungseffekt erzielt.
Denn Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst bei Auszahlung der Rente fällig und sind in der Regel niedriger, als während des Berufslebens.
Bis dahin wird sich Ihr Kapital durch den Fördereffekt jedoch so signifikant vermehren, dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben kaum eine Rolle spielen.
Vorteile auf einen Blick:
hervorragende Möglichkeit, die Versorgungslücken der gesetzlichen Altersvorsorge zuverlässig zu schließen
die bAV wird vom Staat und vom Arbeitgeber gefördert
frühere Vorsorge, da die bAV schon ab dem 62. Lebensjahr abrufbar ist
automatische Überweisung des gewünschten Eigenanteils
flexible Beiträge, die Sie jederzeit reduzieren oder aussetzen können
eingezahlte Beiträge bleiben entweder komplett (bei Pensionszusage und Unterstützungskasse) oder zumindest bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Altersvorsorge steuerfrei
Angehörige können über die Betriebsrente mitversichert werden (durch Hinterbliebenenschutz im Todesfall)
durch die bAV können Sie auch für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen
Sichere Vorsorge: Der Sparbetrag ist Hartz-IV sicher
Steuerliche Vorteile: die Entgeltumwandlung ermöglicht erhebliche Spareffekte bei den Sozialabgaben und der Einkommenssteuer
Portabilität: die Mitnahme zu einem neuen Arbeitgeber bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist in der Regel unproblematisch
einfache Einsicht und Kontrolle über die monatliche Gehaltsabrechnung