Basis-Rente

Basisrente ("Rürup-Rente")

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Die Basisrente ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, dass nach dem Prinzip der Kapital-deckung funktioniert.

Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschuss-beteiligung abschließen.

Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente).

Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen.

 

Die fondsgebundene Basisrente

 

die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.

 

Wie funktioniert die Basisrente?

 

Die staatliche Förderung bei der Basisrente ist denkbar einfach konzipiert. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.

 

Hierzu folgendes Beispiel zur Steuerersparnis:

 

Waren Beiträge in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2023 bereits 100 %.

Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 26.528 Euro (Verheiratete: 53.056 Euro).

 

Investiert man im Jahr 2023 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 10.000 Euro steuerlich absetzbar.

 

Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 42 % erhält man 4.200 Euro als Steuerersparnis zurück. D.h. man hat Jahr für Jahr nur 5.800 Euro eigenes Kapital investiert.

 

Für diejenigen die aufgrund ihrer Einkommenssituation noch den Solidaritätszuschlag entrichten, wird der Vorteil noch größer.

 

Gut zu wissen:

Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch Hartz-IV-sicher und im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

 

Wichtig: Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden, möglich ist nur eine Beitragsfreistellung. Eine Auszahlung vor Eintritt des vertraglich festgelegten Rentenbezugs ist grundsätzlich vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

 

Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital.

Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert.

 

Staatliche Förderung

Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden.

Im Mantelbogen der Steuererklärung können die Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

So nutzt du die Steuervorteile richtig

Der maximale Steuervorteil richtet sich immer nach der aktuell gültigen steuerlichen Abzugsmöglichkeit und nicht ausschließlich nach der Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge.

 

Der Mindestbeitrag zur Basisrente ist je nach Anbieter unterschiedlich. Er kann zum Beispiel 10 Euro pro Zahlungsperiode oder 3.000 Euro für einen Einmalbeitrag betragen.

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerlich absetzbaren Rürup-Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen.

 

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.

Die Basisrente ist aber auch für viele gutverdienende andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge.

Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben.

 

Rentenphase: So wird die Rente versteuert

Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das heißt:

 

Versteuert wird nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht.

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht.

 

Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040. Bis dahin ist eine Übergangsregel in Kraft.

 

Dazu ein Beispiel:

Bei Renteneintritt im Jahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83 %. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 1 %. So lange, bis 2040 die 100 % erreicht sind.

 

 

Tipp:

Die Basisrente kann auch als Nettopolice abgeschlossen werden, wobei die Kosten sehr viel geringer sin als in den momentan am Markt zugänglichen Produkten.


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