Rechte und Pflichten eines Versicherungsmaklers

Rechte und Pflichten

eines Versicherungsmaklers


Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter: Wo ist der Unterschied?


Ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent, wie man früher sagte, (zum Beispiel „Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer“) ist weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen hat er zu vertreten.



Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er arbeitet also nur im Auftrag seiner Mandanten – deshalb ist oft ein Maklerauftrag Grundlage seiner Tätigkeit.


Einfach formuliert:


Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. 

Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft!



Wer kann Versicherungsmakler werden?


„Wer nichts wird, wird Wirt – und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!“ Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.


Wer heute als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die nur erteilt wird, wenn

 

  • eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wurde,

 

 

  • man einen „guten Leumund“ (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen hat,

 

 

  • man seine „Zuverlässigkeit“ (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) belegt hat,

 

 

  • man das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt hat.

 


„Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten DICH.“ 

 


Der Makler als treuhänderähnlicher Sachverwalter


Was hier so befremdlich klingt hat für den Kunden eines Maklers eine wichtige Bedeutung.

Diese Bezeichnung seitens des Bundesgerichtshofes stellt den Makler auf die Seite des Kunden.


Er ist für den Kunden tätig und somit auch diesem verpflichtet.


Das ist einer der größten Unterschiede zu einem Versicherungsvertreter. Der ist nämlich lediglich seiner Versicherung verpflichtet, nicht dem Kunden.


Der Versicherungsmakler ist keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet. Er handelt im Auftrag des Kunden und ist dazu verpflichtet, diesem das für ihn beste Ergebnis zu liefern.



Der Versicherungsmakler ist Angehöriger eines Expertenberufes


Diese Aussage beinhaltet, dass jeder Makler mit anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten) gleichgestellt ist.


Somit hat er auch die Pflichten, die andere Berater haben und ist vom Kunden für Fehlleistungen haftbar zu machen.



Der Makler ist zur Tätigkeit verpflichtet


Das heißt, erteilst du einem Versicherungsmakler einen Maklerauftrag ist er dazu verpflichtet in deinem Namen zu handeln. 

Dieses Handeln umfasst zum einen den Abschluss von Versicherungsverträgen, zum anderen aber auch die rechtzeitige und einwandfreie Kündigung, wie auch Änderung von Verträgen. Passiert dies nicht oder werden Fristen nicht eingehalten, ist der Makler zum Schadensersatz verpflichtet.

Durch einen Maklervertrag, gibst du jedoch nichts aus der Hand! Der Versicherungsmakler, darf nichts ohne dein Einverständnis unternehmen.



Profitiere auch du von unserem Beratungskonzept und unserer Erfahrung, wir stehen dir dafür gerne zur Verfügung.



Grundlage für die Beratung durch einen Versicherungsmakler, ist der Maklervertrag:


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