Auslandsreise-Krankenversicherung
Als gesetzlich Krankversicherter hast du lediglich in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, Versicherungsschutz. In allen anderen Ländern besteht gar kein Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte!
Kostspielig kann es in den o. g. Ländern trotz allem werden, denn die Ärzte z. B. in Urlaubsländern stellen meist eine Privatrechnung aus, die vor Ort beglichen werden muss.
Das hat zur Folge, dass du, zurück ihn Deutschland, meist nur einen geringfügigen Anteil der Gesamtrechnung erstattet bekommen.
Privat Krankenversicherte sollten in jedem Fall überprüfen, welche Leistungen im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vereinbart sind.
Für Beamte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung nahezu unabdingbar, denn die Beihilfe übernimmt keine Kosten für den Rücktransport und medizinische Leistungen werden nur in der Höhe übernommen, wie sie in Deutschland üblich sind.
Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie ambulante und stationäre Behandlungen, Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz, Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus, Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Wichtig zu wissen:
In der Regel erfolgt keine Gesundheitsprüfung
Vorerkrankungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden.
Die Versicherungsdauer beträgt meist ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Die Reisedauer darf je nach Tarif lediglich zwischen 42 und 365 Tage betragen.
Auch wenn es sich um eine recht günstige Versicherungsform handelt, sollte im Detail geprüft werden, welche Leistungen abgedeckt sind – auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es erhebliche Unterschiede.
Tipp:
Wenn du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Autoclub bist, kann es sein, dass du schon eine Auslandsreise-Krankenversicherung hast. Oft bieten solche Zusatzverträge allerdings nicht den besten Schutz.
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