ambulante Zusatzversicherung

ambulante 

Zusatz-Versicherung

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen


Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorge­untersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorge­untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. 

Die Kranken­zusatz­versicherung dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorge­untersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorge­untersuchungen (z. B. Darmkrebs­vorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschafts­vorsorge­untersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge­untersuchungen.


Schutzimpfungen


Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektions­krankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Kranken­zusatz­versicherung  übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet die Zusatzversicherung auch für Schutz­impfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. 


Gesetzliche Zuzahlungen


Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten. 

Die Kranken­zusatz­versicherung erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %. 

Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von einer leistungsstarken Kranken­zusatz­versicherung erstattet. 



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