ambulante
Zusatz-Versicherung
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Die Krankenzusatzversicherung dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen
Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krankenzusatzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet die Zusatzversicherung auch für Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Gesetzliche Zuzahlungen
Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten.
Die Krankenzusatzversicherung erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %.
Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von einer leistungsstarken Krankenzusatzversicherung erstattet.
Termine nur nach Vereinbarung
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