Um die Alterssicherung der Arbeitnehmer zu stärken, gibt es seit einigen Jahren einen gesetzlichen Anspruch, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zur Verfügung stellt.
Der Arbeitnehmer kann dabei durch eine Gehaltsumwandlung, also durch Teile seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, eine Zusatzrente aufbauen. Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten beziehungsweise Beiträge für die bAV auch komplett alleine.
Über die Form der bAV entscheidet der Arbeitgeber. Unter anderem ist die Einzahlung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung möglich. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber von sich aus keine bAV anbieten, können eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung fordern.
Fürsorgepflicht als Hauptgrund
Die Fürsorgepflicht ist der Studie zufolge für 90 Prozent der befragten Führungskräfte eine „sehr wichtige“ oder „eher wichtige“ Motivation, die bAV in ihrem Betrieb anzubieten. Der Rechtsanspruch der Mitarbeiter spielt dagegen nur für 70 Prozent der Verantwortlichen eine Rolle. Ihre Mitarbeiter wollen 62 Prozent durch das Angebot binden. 60 Prozent erhoffen sich dadurch eine höhere Motivation ihrer Angestellten.