Die Beiträge für die bAV werden von deinem Brutto- und nicht dem Nettogehalt abgezogen.
Bevor also Steuern, Sozialversicherungsabgaben etc. von deinem Gehalt abgehen, wird automatisch ein Teil steuer- und sozialversicherungsabgabefrei für deine Vorsorge zur Seite gelegt.
Kurz gesagt:
Mit deinem Eigenanteil, der staatlichen Förderung und dem Arbeitgeberanteil wird für deine betriebliche Altersvorsorge ein optimaler Förderungseffekt erzielt.
Denn Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst bei Auszahlung der Rente fällig und sind in der Regel niedriger, als während des Berufslebens.
Bis dahin wird sich dein Kapital durch den Fördereffekt jedoch so signifikant vermehren, dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben kaum eine Rolle spielen.
Deine Vorteile auf einen Blick:
Beispiel:
Bei einem Umwandlungsbetrag von 100,00 €.
Bei diesem Betrag unterstützt dich dein Arbeitgeber mit 15,00€.
Solltest du mehr als 100,00 € umwandeln, bekommst du noch mehr Zuschuss ausgehend vom Gesamtbetrag.
Das bedeutet, dass du bei einem eigenen Nettoaufwand von ca. 56 € bereits 115,00 € in deine persönliche Altersversorgung investieren.
Dies entspricht einem monatlichen Gewinn von 59,00 €!
Du sparst also über 50 % deiner Beiträge durch den Arbeitgeberzuschuss und der Steuer- und Sozialabgabenersparnis!
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