spare 500 EUR bei deiner BU

IKK - Die Innovationskasse

Die IKK belohnt Deine Eigeninitiative bei der Gesundheitsvorsorge mit max. 500 Euro jährlich.

Online schnell und einfach wechseln

500 € Bonusprogramm

für Berufsunfähigkeits-/Pflege-/Krankenzusatz-/ schwere Krankheiten (Dread Disease)-/ Unfall-/ Versicherungen, sowie für deine betriebliche Altersvorsorge.

einfacher Wechsel

gute Zusatz-leistungen

500 € Bonus pro Jahr

BU Beitrag halbieren

Wer kann den Bonus bekommen?

Jeder Versicherte ab 16 Jahre.

Beispiel: Fünfköpfige Familie (Eltern und drei mitversicherte Kinder über 16 Jahre).

Die Eltern und jedes Kind ab 16 Jahre kann den Bonus erhalten. Die Familie kann somit einen Bonus von bis zu 2.500 Euro jährlich ausgezahlt bekommen.

Was muss ich tun, um den vollen Bonus von 500€ zu erhalten?

Besonders positiv und innovativ ist, dass im Vergleich zu anderen Bonusprogrammen von gesetzlichen Krankenkassen, nur sehr wenige Aktivitäten verlangt werden. In der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre benötigen die männlich Versicherten die gesetzliche Zahnvorsorge. Hinzu kommt der CheckUp, der einmalig und frei wählbar im Zeitraum zwischen 18 und 34 Jahre absolviert und nachgewiesen werden muss. Bei den weiblich Versicherten erweitern sich die Aktivitäten zwischen 20 und 34 Jahre um die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge beim Frauenarzt.

Der Bonus gilt als erfüllt und wird in voller Höhe (500€) ausbezahlt, wenn folgende Aktivitäten gemacht wurden:

 

Altersgruppe 18-34 Jahre (weiblich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.
  • Krebsvorsorge (jährlich, beim Frauenarzt)
  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

ab 35 Jahre

• Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre)

• Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre)

• Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre)

ab 50 Jahre

• Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (jährlich)

• Mammographie: (alle 2 Jahre, bis zum vollendeten 70. Lebensjahr)

ab 55 Jahre

• Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren)

 

Altersgruppe 18-34 Jahre (männlich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.
  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

ab 35 Jahre

• Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre)

• Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre)

ab 45 Jahre

• Krebsvorsorge: Geschlechtsorgane (jährlich)

• Prostata (jährlich)

ab 50 Jahre

• Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (jährlich oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren)

ab 55 Jahre

• Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren)

ab 65 Jahre

•Screening Bauchaortenaneurysma (einmalig)


Mit wenig Aufwand Prämien kassieren

Wie werden die Aktivitäten nachgewiesen?

Alle notwendigen Aktivitäten werden ganz einfach im Bonusheft dokumentiert. Das erledigt der jeweilige Anbieter im Bonusheft direkt vor Ort mit Stempel und Unterschrift.

Das Bonusheft erhalten Sie von der IKK-Die Innovationskasse oder gleich hier.

Einfach auf den Button klicken und downloaden.

Bonusheft Frauen Bonusheft Männer Bonusheft Kinder Infomappe

Bonusprogramm als Highlight

Vorab: Das Bonusprogramm ist unabhängig von den genannten Zusatzleistungen. Du kannst also die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen und trotzdem vom Bonusprogramm profitieren.

Wir wollen das Bonusprogramm anhand der hier hinterlegten Satzung der Krankenkasse erklären (v.a. Seite 45 und 46). Denn auf der Website der IKK – Die Innovationskasse sind nicht alle Leistungen des Bonusprogramms aufgeführt. Der 500 Euro Bonus ist aber eine Satzungsmehrleistung, welche man auch in der Satzung der Krankenkasse nachlesen kann.

Am interessantesten sind unserer Meinung nach die Bonusvarianten 2 und 3, auf welche wir im Folgenden näher eingehen.



Bonusvariante 2

Hier gibt es jedes Jahr bis zu 300 Euro u.a. für folgende Leistungen:


  • Beiträge zur Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär
  • Beiträge zur Zahnzusatzversicherung

bzw. 150 € für die folgenden Leistungen:

  • Beiträge zur Pflegezusatzversicherung
  • Beiträge zur Auslandsreisekrankenversicherung
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Anteil des Arbeitnehmers)
  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Beiträge zur schweren Krankheitenversicherung (Dread Disease)
  • Beiträge zur Auslandsreisekrankenversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung

 

Bonusvariante 3

Diese Bonusvariante ist das absolute Highlight von IKK – Die Innovationskasse. Hier gibt es jedes Jahr bis zu 500 Euro u.a. für folgende Leistungen:


  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung
  • Beiträge zur schweren Krankheiten Versicherung (Dread Disease)
  • Beiträge für das Fitnessstudio




Wie ist der Ablauf?

Grundsätzlich macht es am meisten Sinn die Erstattungen für das vergangene Jahr gesammelt zu Anfang des Folgejahres zu beantragen (also z.B. die Erstattungen für 2022 im Januar 2023).


Du kannst dir nur für den Zeitraum Leistungen erstatten lassen, in welchem du Mitglied von IKK – Die Innovationskasse bist. Das heißt, wenn du z.B. zum 01.05.2023 Mitglied wirst, kannst du dir keine Leistungen aus April 2023 erstatten lassen.

Trotzdem kannst du dir bereits für das Jahr 2023 die vollen 500 Euro Bonus sichern, auch wenn du erst innerhalb des Jahres Mitglied wirst.

Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. 80 Euro pro Monat kostet und du zum 01.05.2023 Mitglied wirst kannst du dir die Monatsbeiträge von Mai bis Dezember in Höhe der vollen 500 Euro erstatten lassen.

Für die Erstattung benötigt die IKK – Die Innovationskasse neben dem Bonusheft einen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Am einfachsten ist es wahrscheinlich, wenn du die entsprechenden Abbuchungen aus deinem Online-Banking heraussuchst, oder den Versicherungsschein mitschickst. Wichtig ist, dass du bei der Beantragung explizit erwähnst, welche Bonusvariante du gewählt hast.

Welche Leistungen bietet die IKK-Die Innovationskasse noch?

Gleich online wechseln und profitieren

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur IKK-Die Innovationskasse, ist einfach. Online-Antrag ausfüllen….fertig! Den Rest erledigt die IKK für Sie.



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Kündigungsfrist

Diese beträgt grundsätzlich 2 Monate. Bedeutet konkret: Wenn du bis zum 28.02.2023 deine aktuelle GKV kündigst, wirst du zum 01.05.2023 Mitglied der neuen GKV (12 Monate Bindungsfrist müssen erfüllt sein).

Es reicht einen Antrag bei der neuen Krankenkasse zu stellen. Ein Wechsel der GKV ist damit so einfach wie noch nie. Worauf wartest du also?




Wie läuft der Wechsel zur IKK – Die Innovationskasse in der Praxis ab?

Nachdem du den Antrag abgeschickt hast, bekommst du innerhalb kurzer Zeit das Begrüßungsschreiben der IKK – Die Innovationskasse per Post. Dort steht drin, dass mit der alten Krankenkasse geklärt wird, zu wann ein Wechsel möglich ist.

Wenn der offizielle Beginn bei der IKK – Die Innovationskasse bestätigt wurde, erhältst du per Post eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Diese kannst du deinem Arbeitgeber schicken. Es reicht jedoch auch, wenn du den Arbeitgeber formlos über den Wechsel der Krankenkasse informierst. Das muss jedoch vor Beginn der neuen Versicherung erfolgen. Der Arbeitgeber wird zwar direkt von der Versicherung auch eine Mitgliedsbescheinigung bekommen, jedoch bist du mit der Meldung auf der sicheren Seite.

Im Schreiben mit der Mitgliedsbescheinigung wirst du zudem dazu aufgefordert, bis zum Versicherungsbeginn ein Lichtbild (muss kein Passbild sein, sollte jedoch den Kriterien eines Passbildes entsprechen) für die Versichertenkarte hochzuladen. Das geht online innerhalb weniger Minuten. Anschließend erhältst du die Versichertenkarte per Post und kannst ab dem Versicherungsbeginn die Leistungen der IKK – Die Innovationskasse nutzen.




Was, wenn deine jetzige Krankenkasse günstiger ist?

In diesem Fall prüfen wir für dich, wie viel du durch das Bonusprogramm der IKK unterm Strich sparen kannst.


Beispiel:

Bei 3.500 € Brutto zahlst du bei der günstigsten Krankenkasse 270,20 € im Monat.

Bei der IKK liegt dein Beitrag pro Monat bei 283,50 €

Das sind 13,30 € pro Monat mehr, also im Jahr 159,60 € mehr.

Erhältst du nun 500 € (Bonusvariante 3) von der IKK für deine Berufsunfähigkeit, so sparst du trotz etwas höherem Beitrag unterm Strich

340,40 € pro Jahr (28,36 € pro Monat)!




Wichtige Infos auf einen Blick 

  • Die Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse ist seit dem 01.02.2021 bundesweit geöffnet. Vorher konnten nur Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen dort Mitglied werden.
  • Es sind ca. 96% der Leistungen einer Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Krankenkassen identisch.
  • Der Zusatzbeitrag bei IKK – Die Innovationskasse beträgt 2023 1,6% (2022: 1,3%).
  • Diese Krankenkasse bietet sehr gute Zusatzleistungen wie z.B. bis zu 100 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung, bis zu 260 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse und Reisen und bis zu 150 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen.
  • Zudem hat die IKK – Die Innovationskasse eines der attraktivsten Bonusprogramme auf dem Markt mit z.B. bis zu 500 Euro Zuschuss für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diesen Bonus kann man jedes Jahr erhalten.
  • Das Bonusprogramm ist auf der Website der IKK – Die Innovationskasse nicht vollumfänglich aufgeführt. Der 500 Euro Bonus ist aber eine Satzungsmehrleistung, welche man auch in der Satzung der Krankenkasse nachlesen kann.


Satzung


Stärken bei den Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen der IKK – Die Innovationskasse müssen sich im Marktvergleich absolut nicht verstecken. Vergleich die folgenden Leistungen doch einfach mal selbst mit den Leistungen deiner aktuellen Krankenkasse.

  • bis zu 100 Euro pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Zahnarzt deiner Wahl, damit bezuschusst die IKK den bundesweit höchsten Beitrag
  • vollständige Kostenübernahme für alle gängigen Schutz- und Reiseimpfungen gemäß der ständigen Impfkommission (STIKO)
  • bis zu 150 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen (max. 4 Sitzungen), eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen und der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband sein und die Behandlung nach den aktuellen Erkenntnissen durchführen
  • bis zu 260 Euro pro Jahr (2 x 130 Euro) für Gesundheitskurse, wie z.B. Nichtraucherkurse
  • falls Gesundheitskurse vor Ort aus privaten oder beruflichen Gründen (unregelmäßige Arbeitszeiten, familiäre bzw. private Belastungen, usw.) nicht möglich sind, bis zu 190 Euro pro Jahr für Präventionsreisen
  • bis zu 130 Euro alle 2 Jahre für sportmedizinische Untersuchungen (nur bei bestimmten Risikofaktoren wie z.B. Übergewicht, Bluthochdruck)


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